Blick Cup - Teilnahmebedingungen

Der Blick Cup ist ein Grümpelturnier (Fussball) für die Öffentlichkeit, welches aus drei Qualifikationen und einem Finale besteht und von Ringier AG, Brühlstrasse 5, 4800 Zofingen ("Ringier") veranstaltet wird.

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 16 Jahren, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Jugendliche unter 16 Jahren sind nicht teilnahmeberechtigt. Anmeldeschluss ist der 22. Mai 2024; es werden die ersten 48 Team-Anmeldungen berücksichtigt (Platzzahl beschränkt).

2. Durchführung
  • 22.06.2024, Qualifikation 1, Stadion Esp, Täfernstrasse 41, 5405 Fislisbach
  • 29.06.2024, Qualifikation 2, Sportfeld Gründenmoos, Gründenstrasse 34, 9015 St.Gallen
  • 06.07.2024, Qualifikation 3, Kunstrasenspielfelder Thun Süd, Thun Süd, 3604 Thun
  • 13.07.2024, Finale, Sportzentrum Buchlern, Friedhofstrasse 89, 8048 Zürich

Ein Team muss aus 10 Spielern und Spielerinnen bestehen, wovon mindestens 2 der Personen weiblich sein müssen. Für die Anmeldung muss der Team Captain seinen/ihren Namen, das Geburtsdatum, die E-Mail und Mobilnummer angeben, sowie die Namen der restlichen Teammitglieder. Der Team Captain bestätigt mit der Anmeldung, dass sein Team bzw. sämtliche SpielerInnen über diese Teilnahmebedingungen und die Spielregeln informiert wurden. Er ist zudem dafür verantwortlich, dass sein/ihr Team jederzeit mindestens 6 spielfähige SpielerInnen aufweist, d.h. bei Unterschreitung ist sofort Ersatz aufzubieten und Ringier zu informieren, andernfalls das Team disqualifiziert wird. Bei Absagen 48 Stunden oder kürzer vor dem Event, für welchen das Team angemeldet ist, oder bei Nichterscheinen wird eine Gebühr von CHF 200 erhoben und dem Kapitän in Rechnung gestellt (zahlbar innert 30 Tagen).

3. Foto-, Video- und Audioaufnahmen

Mit der Anmeldung zur Teilnahme erklären sich die SpielerInnen damit einverstanden, dass Fotos und/oder Videoaufnahmen von Ihnen am Blick Cup gemacht und für die Berichterstattung, Medienmitteilungen, in unseren Newslettern, in Best-of-Videos, auf Social Media, auf den Websites blick.ch, in den Medien der Ringier AG und der zur Ringier Gruppe gehörenden Unternehmen veröffentlicht und für weitere Werbe-, Promotions- und andere Zwecke in Verbindung mit dem Blick Cup verwendet werden dürfen.

4. Gewinn

Die Teams, welche sich für das Finale qualifizieren, werden jeweils direkt vor Ort einen Gewinn erhalten. Am Finale werden sodann die ersten drei Plätze einen Gewinn erhalten. Jeweils jedes einzelne Teammitglied wird dabei einen Gewinn erhalten.
Der Gewinn ist nicht verhandelbar, umtauschbar oder übertragbar.

Bei Bargewinnen und Wertgutscheinen ab CHF 1'001.- zieht Ringier 35% des Gewinns (Verrechnungssteuer) vor Überweisung an die Gewinner*innen ab. Die Gewinner*innen erhalten von Ringier eine Bestätigung zur Rückforderung der Verrechnungssteuer, welche der persönlichen Steuererklärung beigelegt werden muss. Die Gewinner*innen sind verpflichtet Gewinne ab CHF 1'001.- in ihrer persönlichen Steuererklärung zu deklarieren.

Bei Naturalgewinnen (wie Sachgutscheine, Autos, etc.) ab CHF 1'001.- müssen die Gewinner*innen Ringier eine Wohnsitzbestätigung zusenden, welche sie auf eigene Kosten bei der zuständigen Amtsstelle einholen muss. Vor Zusendung der Wohnsitzbestätigung kann der Preis den Gewinner*innen nicht ausgehändigt werden. Die Gewinner*innen sind verpflichtet, Naturalgewinne ab CHF 1'001.- in ihrer persönlichen Steuererklärung zu deklarieren.

5. Haftungsausschluss, Versicherung

Die Teilnahme am Blick Cup erfolgt auf eigene Gefahr. Ringier schliesst jegliche Haftung für Schäden im gesetzlich zulässigen Umfang aus. Sie übernimmt insbesondere keine Haftung für Unfälle und sonstige Schäden, die den SpielerInnen durch Selbstverschulden, das Verschulden anderer SpielerInnen oder Dritter entstehen. Jede/r SpielerIn ist für seinen/ihren ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

6. Datenschutz, Datenverarbeitung Und Datensicherheit

Hinsichtlich des Datenschutzes, der Grundsätze der Datenverarbeitung und der Datensicherheit wird auf die Datenschutzbestimmungen verwiesen, die Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen sind.

7. Ausschluss

Ringierist berechtigt, SpielerInnen auszuschliessen, die gegen diese Teilnahmebedingungen oder Spielregeln am Blick Cup verstossen, falsche, irreführende oder betrügerische Angaben machen, sich unlauterer Hilfsmittel bedienen. Liegt ein Ausschlussgrund vor, ist Ringier – auch nachträglich – berechtigt, Gewinne abzuerkennen, und bereits ausgehändigte Gewinne zurückzufordern bzw. Wertersatz zu verlangen.
Mitarbeitende von Ringier AG sowie deren Tochtergesellschaften sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

8. Annullierung, höhere Gewalt

Ringierist berechtigt, den Blick Cup zu verschieben, abzukürzen, abzubrechen, vorübergehend zu unterbrechen, teilweise zu beenden oder ganz zu annullieren, aus welchem Grund auch immer(nach eigenem Ermessen) oder aufgrund von Umständen, die ausserhalb der Kontrolle von Ringierliegen (z.B. höhere Gewalt). Höhere Gewalt umfasst unter anderem Krieg, kriegsähnliche Zustände, Unruhen, Streiks, Energieoder Rohstoffknappheit, Revolution, Rebellion, Militär- oder Zivilputsch, Terror, Reaktorunfälle, Aufruhr, Embargos, staatliche Anordnungen, Reisebeschränkungen, staatliche Anordnungen, Epidemien, Pandemien (z. B. COVID-19), Feuer, Wirbelstürme oder andere Unwetter katastrophalen Ausmasses sowie Naturereignisse wie Erdbeben und Erdrutsche.

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Es gilt materielles Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Zürich.
Zürich, März 2024